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Testamentspende

Wie können Sie erreichen, dass die Stiftung Tierhilfe Hof Not leidenden Tieren auch dann noch Hilfe leisten kann, wenn Sie selbst nicht mehr da sind?

Durch Ihr Testament!

Wenn Sie die Stiftung Tierhilfe Hof als Erbe einsetzen oder die Stiftung mit einem Vermächtnis bedenken, zeigen Sie Ihre Liebe zu Tieren und geben der Stiftung Tierhilfe Hof eine sichere Basis auch für die Zukunft.

Die uns anvertrauten Geschöpfe haben keine Lobby. Sie brauchen uns, unseren Schutz und unseren Einsatz, um ein besseres Leben als zuvor ermöglicht zu bekommen.

Eine letztwillige Verfügung zugunsten der Stiftung Tierhilfe Hof vervielfältigt Ihre im Leben gezeigte Tierliebe.

Hinterlassene Tiere finden im Tierheim Hof, sofern Sie dies festlegen, selbstverständlich eine sichere Obhut und es wird für ein neues, schönes Zuhause gesorgt.

Gut zu wissen ist auch:
Ihre Erbschaft oder Ihr Vermächtnis kommen ohne Steuerabzug zu 100 % den Tieren zugute. Denn die
Stiftung Tierhilfe Hof ist als gemeinnützig anerkannt und muss daher keine Erbschafts- oder Schenkungssteuern bezahlen.


Zuwendungen an die Stiftung erbitten wir auf das Spendenkonto

Kto.-Nr.: 221034606
BLZ: 78050000
Kreis- u. Stadtsparkasse Hof

Die Stiftung Tierhilfe Hof wurde vom Finanzamt Hof als gemeinnützig anerkannt.
Steuernummer223/147/04448.