Unterstützen Sie mit einer Spende die Arbeit der Stiftung Tierhilfe Hof. Dadurch helfen Sie den armen Tieren im Tierheim Hof. Durch Ihre Zuwendung werden die Tiere dort artgerecht und liebevoll versorgt. Dazu zählen natürlich die Fütterung, Sauberhaltung und Pflege, sowie die tierärztliche Versorgung.
Wollen Sie unsere Arbeit langfristig unterstützen, haben Sie die Möglichkeit die Stiftung Tierhilfe Hof mit einer Zustiftung zu begünstigen. „Stiften“ heisst, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen.
Grundsätzlich kann jede Person Stifterin oder Stifter werden. Jede natürliche Person, die voll geschäftsfähig ist, und auch jede juristische Person, z.B. ein Unternehmen, kann stiften.
Das in eine Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt in seinem Bestand erhalten. Hierdurch wird die Dauerhaftigkeit der Stiftung gewährleistet. Eine Stiftung arbeitet mit den Erträgen, die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet. Diese kommen dem Stiftungszweck zugute. Das Stiftungsvermögen kann gegebenenfalls durch weitere Zuwendungen aufgestockt werden.
Stiften ist für all jene das Richtige, die langfristig helfen und etwas Bleibendes für die Nachwelt schaffen möchten.
Mögliche Formen der Unterstützung:
► einmalige oder regelmäßige Zuwendungen mit Spendenbescheinigung. Dabei können Sie angeben, ob Ihre Zuwendung dem Grundstock zugefügt werden soll (als Verwendungszweck "Zustiftung"angeben) oder ob sie wie eine "Spende" behandelt und unmittelbar dem Tierheim Hof-Erlalohe zugute kommt.
Zuwendungen an die Stiftung erbitten wir auf das Spendenkonto:
Nr.: 221034606
BLZ: 78050000
Kreis- u. Stadtsparkasse Hof
Die Stiftung Tierhilfe Hof wurde vom Finanzamt Hof als gemeinnützig anerkannt.
Steuernummer 223/147/04448.